Frankfurter Rundschau: 'Kennzeichnung für Welpen und Kitten: Das plant die EU, um Tierquälerei zu verhindern'
Die EU-Kommission plant, neue Pflichten für Zuchtbetriebe im europäischen Tierhandel einzuführen. Tierschützer*innen geht das im Kampf gegen Tierquälerei nicht weit genug.
Angesichts teils qualvoller Zustände im europäischen Tierhandel prüft die EU-Kommission eine Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von jungen Hunden und Katzen. Bei der Überarbeitung des Tierschutzrechts in der Union prüfe die EU entsprechende Pflichten für gewerbliche Zuchtbetriebe. Das geht aus zwei Antworten von Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides vom Montag auf zwei parlamentarische Fragen hervor. Die Pflichten würden demnach greifen, bevor die Tiere abgegeben werden.
Damit käme die Kommission einer Forderung nach, die unter anderem der Deutsche Tierschutzbund erhoben hatte. Behörden wie Polizei und Zoll könnten dann jederzeit feststellen, aus welchem Land und aus welcher Zucht ein Tier stammt und wer bisher dessen Halter war, heißt es auf der Internetseite des Verbandes. Auch die länderübergreifende Zusammenarbeit der Behörden könnte die EU-Behörde künftig verbessern.
00 Ermittlungen gegen Einzeltäter und Banden
Die Kommission prüfe eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, mit ihren Registern für Hunde und Katzen Standards einzuhalten, welche den Datenaustausch und die Zusammenarbeit innerhalb der EU erleichtern, schreibt Kyriakides auf eine Anfrage des portugiesischen Abgeordneten Francisco Guerreiro (Grüne).
Die Kommission zog auch Bilanz einer im Juli 2022 gestarteten Aktion gegen illegalen Handel mit Katzen und Hunden in der EU, der Schweiz und Norwegen. „Seit ihrem Beginn wurden oder werden mehr als vierhundert Fälle untersucht. Die Ermittlungen führten zur Identifizierung von Einzelpersonen, aber auch von Netzwerken, die organisiertem Verbrechen gleichkommen“, schreibt Kyriakides an den litauischen Parlamentarier Petras Auštrevičius (Renew).
Hundeverband fordert Pflicht nicht nur für Gewerbetreibende
Nicht weit genug gehen die EU-Pläne dem Verband VDH, der die Interessen deutscher Hundehalter und Hobbyzüchter vertritt. „Die Registrierungspflicht sollte für alle Züchter gelten, nicht nur für gewerbliche“, sagte VDH-Geschäftsführer Jörg Bartscherer auf Anfrage. Der Begriff sei in der Hundezucht unscharf. Regelmäßig vermutet werde eine gewerbsmäßige Zucht ab drei Hündinnen oder Würfen pro Jahr.
Der VDH unterstützt ein bundes- oder europaweit einheitliches Register für junge Hunde und Katzen. „Wenn Jungtiere registriert werden müssten, würde das illegalen Zuchten einen Riegel vorschieben und viel Tierelend verhindern“, sagte Bartscherer. Eine Registrierungspflicht gebe es in den meisten EU-Ländern schon, in Deutschland aber nur in einzelnen Bundesländern. Diese Register seien aber untereinander nicht vernetzt.
Eine Pflicht zur Kennzeichnung per Mikrochip entstehe in Deutschland bisher quasi nur bei Reisen ins Ausland. Eine noch breitere Akzeptanz hätte ein Register laut Bartscherer dann, wenn Halter die Möglichkeit hätten, über die Datenbank ihr entlaufenes Tier wiederzufinden. Entsprechende freiwillige Initiativen in Deutschland seien Tasso und Findefix. ber
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